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Verteilung der Sitze bei der Stimmenauszählung
Die Festlegung der Sitzverteilung bei Mehrheitswahl/Personenwahl, das heißt, wenn nur eine Vorschlagsliste vorliegt bzw. im vereinfachten Wahlverfahren generell, erfolgt in der Weise, dass zunächst die Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht vergeben werden und zwar an die KandidatInnen des Minderheitengeschlechtes mit den jeweils höchsten Stimmenanzahlen der KandidatInnen innerhalb des Minderheitengeschlechtes (§ 22 Abs. 1 WO). Danach werden die Sitze an die übrigen KandidatInnen entsprechend ihrer Stimmenzahlhöhe verteilt.











