Wahlverfahren


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Aktuelle Wahlordnung

Am 15.12.2001 ist die Erste Verordnung zur Durchführung des novellierten Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung 2001 vom 11. Dezember 2001, BGBl. I 3494) in Kraft getreten. weiterlesen...

Das normale Wahlverfahren

Durch den Wegfall des Gruppenprinzips in § 6 und allen Folgevorschriften ergibt sich Folgendes: weiterlesen...

Anzahl der Sitze

Zur Ermittlung der Anzahl der Sitze, die auf das Minderheitengeschlecht mindestens entfallen, muss wie folgt vorgegangen werden: weiterlesen...

Sitzverteilung

Die Festlegung der Sitzverteilung bei Mehrheitswahl/Personenwahl erfolgt in der Weise, dass zunächst die Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht vergeben werden. weiterlesen...

Listenwahl

Die Feststellung der Sitzverteilung bei Listenwahl erfolgt zunächst nach dem d'Hondtschen Verfahren (§ 15 WO) weiterlesen...

Das vereinfachte Wahlverfahren

Nach Inkrafttreten des Gesetzes muss der Betriebsrat in Betrieben mit fünf bis 50 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen stets im vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden. weiterlesen...

Zweistufiges Verfahren

Die Wahl des Wahlvorstandes erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen auf einer gesonderten Wahlversammlung (1. Stufe). weiterlesen...

Das Wahlausschreiben

Die Feststellung der Sitzverteilung bei Listenwahl erfolgt zunächst nach dem d'Hondtschen Verfahren (§ 15 WO), indem die Betriebsratssitze nach Höchstzahlen auf die Vorschlagslisten verteilt werden. weiterlesen...

Einstufiges Verfahren

In Betrieben mit Betriebsrat ist der Betriebsrat, falls ein solcher nicht besteht, der Gesamtbetriebsrat, oder falls auch ein solcher nicht besteht der Konzernbetriebsrat verpflichtet, den Wahlvorstand zu bestellen. weiterlesen...


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