Repressionen gegen Betriebsräte


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Wenn sich der Chef quer stellt

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Was tun, wenn es schwierig wird?

Auch im Jahr 2010 gibt es noch Arbeitgeber, für die Betriebsräte eine rotes Tuch sind. Das aktuelle Unwort des Jahres von den "betriebsratsverseuchten Mitarbeitern“ hat dies noch mal bestätigt. Deshalb fürchten viele Beschäftigte Nachteile, wenn sie sich im Betriebsrat engagieren oder gar einen gründen wollen.

Diese Sorgen sind verständlich, aber das Betriebsverfassungsgesetz schützt die Betriebsratsmitglieder in besonderer Weise vor Benachteiligung oder Diskriminierung. Wer trotzdem in Schwierigkeiten gerät, hat das Recht auf seiner Seite und verschiedene Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Einige Beispiele:

 

Der Arbeitgeber will keinen Betriebsrat und deshalb die Betriebsratswahl verhindern.

Der Arbeitgeber kann vieles wollen, aber es ist ausgeschlossen, dass er eine Betriebsratswahl verhindert. Jegliche Form der Wahlbehinderung ist gesetzlich verboten und steht sogar unter Strafe.

 

Die Initiatoren der Betriebsratswahl werden unter Druck gesetzt.

Einige Arbeitgeber können es trotz der klaren Gesetzeslage nicht lassen und versuchen, die Initiatoren der Betriebsratswahl, den Wahlvorstand oder die Kandidatinnen und Kandidaten unter Druck zu setzen. Sie alle sind individuell vor Repressalien geschützt, vor allem vor einer ungerechtfertigten Kündigung. Wer Probleme mit dem Chef bekommt, sollte sich so schnell wie möglich mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen.

 

Die Betriebsratsarbeit wird mit einem Karriereknick bestraft.

Betriebsratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt werden, zum Beispiel beim Einkommen. Wenn leistungs- oder erfolgsabhängige Prämien an die Mitarbeiter gezahlt werden, dürfen Betriebsräte nicht weniger Geld bekommen als vergleichbare Beschäftigte, obwohl sie wegen ihrer Betriebsratsarbeit in ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit weniger Leistung erbringen konnten. Manche Chefs drohen den Betriebsratsmitgliedern berufliche Konsequenzen an. Die Betroffenen müssen sich das nicht gefallen lassen. In solchen Fällen gilt: sofort mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen und sich mit deren Rechtsschutz zur Wehr setzen.

 

Betriebsratsarbeit geht auf Kosten der Freizeit.

Es kann vorkommen, dass man Termine jenseits der üblichen Arbeitszeiten wahrnehmen muss. Aber grundsätzlich gilt: Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt. Der Arbeitgeber muss informiert werden, verbieten kann er es nicht.

Betriebsratsarbeit, die jenseits der persönlichen Arbeitszeit angefallen ist, z. B. durch Fortbildungen, kann später ausgeglichen oder – falls dies nicht möglich ist – als Überstunden ausgezahlt werden. In größeren Betrieben werden die Betriebsratsmitglieder für ihre Tätigkeit freigestellt.

 

Bei Problemen Hilfe holen!

Ersten Rat und Unterstützung gibt es bei unserer Telefon-Hotline unter 0180 - 234 00 00 (Festnetzpreis 6 ct./Anruf; Mobilfunkpreise maximal 42 Ct./min.): Montag bis Freitag von 07.00 - 20.00 Uhr und am Samstag von 09.00 - 16.00 Uhr.


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