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Klassische Legenden gegen Betriebsräte

„Einen Betriebsrat brauchen wir nicht, weil sich unsere Konflikte auch ohne lösen lassen.“
Es ist gut, wenn im Betrieb ein vertrauensvolles Klima herrscht. Daran ändert ein Betriebsrat nichts, im Gegenteil: er stärkt dieses Vertrauen, weil er Sicherheit bietet und Verbindlichkeit schafft. Es ist gerade in Krisenzeiten gut, wenn es klare Regeln gibt und die Rechte und Befugnisse der Beteiligten klar definiert sind.
„Ein Betriebsrat ist nicht notwendig, eine freie Mitarbeitervertretung reicht doch auch.“
Für die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen im Betrieb gilt, was wir auch sonst beherzigen: Wenn es drauf ankommt, ist es gut, was Schriftliches in der Hand zu haben. Für Betriebsräte gibt es etwas Schriftliches: das Betriebsverfassungsgesetz.
Das Gesetz definiert präzise die Rechte eines Betriebsrats, die er notfalls auch vor Gericht durchsetzen kann. Der Betriebsrat bietet Rechtssicherheit. Das gilt für die Mitglieder des Betriebsrats, die vor Repressalien oder Diskriminierung durch den Arbeitgeber geschützt werden und für die Verfahren, mit denen Streitfragen gelöst oder geschlichtet werden. Für die so genannte "freie Mitarbeitervertretung" gilt all das nicht. Sie ist lediglich ein informelles Gremium, ihre Rechte, Aufgaben und Befugnisse sind nirgends festgehalten. Wenn es drauf ankommt, hat man eben nichts Schriftliches in der Hand, sondern ist auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen.
„Wir haben einen angenehmen Chef, mit dem wir über alles reden können.“
Umso besser: Das ist die beste Voraussetzung zur Gründung eines Betriebsrats. Ein Arbeitgeber, der sich offen und gesprächsbereit zeigt, sollte es begrüßen, wenn seine Belegschaft einen Betriebsrat wählt. Ein Betriebsrat ist demokratisch legitimiert und kann als zentraler Ansprechpartner mit dem Arbeitgeber über die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter reden.
„Betriebsräte sind teuer und verursachen unnötige Kosten.“
Ein gerne gestreutes Vorurteil, das mit der Realität nichts zu tun hat. Betriebsräte sind nicht teuer, besonders in kleinen Firmen sind die Kosten für Fortbildungen oder die Bereitstellung von Büromaterialien überschaubar. Gerade in der Krise bewährt sich ein Betriebsrat auch in finanzieller Hinsicht – für die Unternehmensführung und für die Belegschaft. Ein Betriebsrat verbessert die firmeninterne Kommunikation und schafft Synergien. Er reagiert nicht nur, sondern kann selbst die Initiative ergreifen und innovative Vorschläge zur Lösung betrieblicher Probleme unterbreiten. Ein Betriebsrat stärkt den Betriebsfrieden sowie den Zusammenhalt und die Motivation der Beschäftigten und damit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Denn in schwierigen Zeiten werden kreative Lösungen gebraucht, die sich im Team besser entwickeln lassen als von einer isoliert handelnden Unternehmensführung. Den Mitarbeiter/innen gibt der Betriebsrat die Sicherheit, dass es bei eventuell unvermeidbaren Kürzungen fair zugeht, denn einen Sozialplan gibt es nur mit Betriebsrat. Oberste Priorität hat für den Betriebsrat immer, Arbeitsplätze zu sichern.
„Betriebsräte stören den Betriebsfrieden und das Betriebsklima.“
Das Gegenteil ist der Fall. Die Rechte und Pflichten eines Betriebsrats sind klar geregelt und gerade diese Klarheit schafft Sicherheit. Und Sicherheit ist der Schlüssel für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Jeder weiß, an wen er sich wenden muss, wenn es Probleme im Betrieb gibt. Die Betriebsräte sind gewählt von den Mitarbeiter/innen, sie sind die zentrale Anlaufstelle für die Beschäftigten und die kompetenten Ansprechpartner für die Arbeitgeber.
„Ein Betriebsrat gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens“
Ein großer Irrtum! Denn Betriebsräte erhöhen die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, wie Studien ergeben haben. Der Grund: Arbeitnehmervertretungen erhöhen das gegenseitige Vertrauen innerhalb eines Betriebs und verbessern das Arbeitsklima. Und wer sich wohl fühlt am Arbeitsplatz und sich mit dem Unternehmen identifiziert, ist innovativer und leistungsfähiger, was insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärkt.
„Der Betriebsrat schränkt meine Möglichkeiten ein, mein Gehalt oder meine Arbeitszeit selbst auszuhandeln.“
Grundsätzlich kann jeder versuchen, die Arbeitsbedingungen für sich auszuhandeln, vor allem beim Gehalt. Der Betriebsrat steht dem nicht im Wege, er achtet vor allem darauf, dass tarifliche und gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden und dass niemand benachteiligt wird. Für die Tarifgestaltung sind Betriebsräte ohnehin nicht zuständig, dies ist allein Sache der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Bei der Gestaltung der betrieblichen Arbeitszeit ist es wichtig, dass die Bedürfnisse aller Beschäftigten berücksichtigt werden.











